DAS CHEMIE-MODELL
Zukunft sichern - tarifliche Vorsorge nutzen
Nutzen Sie das Chemie-Modell:
Betriebliche Altersversorgung mittels Bruttoentgeltumwandlung
Was ist Entgeltumwandlung?
Nach dem Betriebsrentengesetz liegt Entgeltumwandlung vor, wenn künftige Entgeltansprüche in eine wertgleiche Anwartschaft auf Versorgungsleistungen umgewandelt werden.
Entgeltumwandlung ist also eine besondere Finanzierungsform der betrieblichen Altersversorgung, bei der das Entgelt nicht ausgezahlt wird, sondern in die betriebliche Altersversorgung fließt. Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil der eigenen Entgeltansprüche oder sonstigen Vergütungsleistungen und erhält dafür eine Anwartschaft, also einen Anspruch auf die zugesagten Versorgungsleistungen, der bei Eintritt des Versorgungsfalls fällig wird.
Warum ist Entgeltumwandlung so lohnenswert?
Einer der großen Vorteile der Entgeltumwandlung liegt darin, dass schon mit der Zahlung des ersten Beitrags ein Anspruch auf die spätere Leistung begründet wird – und nicht, wie etwa bei der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung erst nach drei Jahren. Auch sind die Beiträge (in Abhängigkeit vom Durchführungsweg) sofort insolvenzgeschützt.
Anders als bei der privaten Kapitalanlage kommt bei der betrieblichen Altersvorsorge die sog. nachgelagerte Besteuerung zum Tragen: Wenn Sie Geld für Ihre spätere Betriebsrente einzahlen, dann müssen Sie hierauf in der Ansparphase – je nach Durchführungsweg in bestimmten Grenzen – keine Steuern zahlen. Steuern fallen erst an, wenn Ihnen die Betriebsrente im Rentenalter ausgezahlt wird. Der Vorteil dieser sogenannten nachgelagerten Besteuerung liegt darin, dass der persönliche Steuersatz im Rentenalter aufgrund der dann regelmäßig geringeren Einkünfte niedriger ist als zu Erwerbszeiten, woraus sich Steuerspareffekte ergeben können. Auch werden diese Einzahlungen sozialversicherungsrechtlich vom Gesetzgeber gefördert. Diese gesetzliche Förderung gibt es nur in der betrieblichen Altersversorgung. Bei einer Entgeltumwandlung von bis zu 3.408 Euro jährlich (Stand: 2021) sparen Sie in der Ansparphase also sowohl die Steuern als auch die Sozialabgaben.
Welche weiteren Vorteile bietet die betriebliche Altersversorgung?
1. Geringe Verwaltungskosten und günstige Konditionen
Da das Unternehmen die betriebliche Altersversorgung organisiert, sind sehr günstige Konditionen realisierbar. Dies betrifft die Möglichkeit, aufgrund der größeren Kapitalmenge am Markt einen besseren Zinssatz zu erreichen, aber auch die günstigen Verwaltungskosten. Dies beruht vor allem darauf, dass Arbeitgeber kein eigenes Gewinnerzielungsinteresse bei der betrieblichen Altersversorgung haben.
2. Insolvenzsicherung
Ihre betriebliche Altersversorgung ist in fast allen Zusagearten in besonderem Maße geschützt. Für den seltenen Fall, dass ein Altersversorgungsträger ausfällt, steht Ihr Arbeitgeber bei allen Zusagen außer der reinen Beitragszusage (Sozialpartnermodell) für die Zahlung der Leistungen im Alter ein (sogenannte Subsidiärhaftung). Im Fall der reinen Beitragszusage verbietet das Gesetz diese Haftung für den Arbeitgeber. Auf der anderen Seite ist hierdurch eine chancenreichere Anlage möglich.
Daneben bestehen eine umfangreiche Versicherungsaufsicht und weitgehende Insolvenzsicherungspflichten, damit Sie im Alter auch das bekommen, was Ihr Arbeitgeber Ihnen an Leistungen zugesagt hat.
3. Staatliche und tarifliche Förderung
Sie können Teile Ihres Entgelts steuerfrei und ohne Abzüge durch die Sozialversicherungen umwandeln. Darüber hinaus erhalten Vollzeitbeschäftigte aufgrund des Tarifvertrages mit dem Chemie-Modell jedes Jahr über 600 Euro für den Aufbau Ihrer Altersvorsorge sowie weitere Chemie-Förderungen, wenn sie zusätzliche Vergütungsbestandteile umwandeln oder wenn der Demografie- und/oder Zukunftsbetrag für die betriebliche Altersvorsorge verwendet wird. Teilzeitbeschäftigte erhalten anteilige Beträge.
4. Kein Verwertungszwang in der Arbeitslosigkeit
Falls Sie einmal arbeitslos werden, bleibt Ihre betriebliche Altersversorgung bestehen: Bei einem Antrag auf Arbeitslosengeld II (sogenanntes Hartz IV) führt eine Anwartschaft in der betrieblichen Altersversorgung weder zu einer Verminderung Ihrer Sozialansprüche noch müssen die Gelder in der Ansparphase verwertet werden.
Was Sie davon haben
SORGEN SIE HEUTE FÜR MORGEN VOR
Welche weiteren Vorteile bietet die betriebliche Altersversorgung?
Als Vollzeit-Arbeitnehmer/in in der chemischen Industrie können Sie nicht nur Brutto-Sparen, sondern profitieren von weiteren Vorteilen. Sie erhalten aufgrund des Tarifvertrages über Einmalzahlungen und Altersvorsorge für die chemische Industrie grundsätzlich jedes Jahr einen sogenannten Entgeltumwandlungs-Grundbetrag von 478,57 Euro zuzüglich der Chemie-Tarifförderung von 134,98 Euro. Damit können Sie bis zu 613,55 Euro jährlich in Ihre Altersvorsorge investieren, ohne dass sich Ihr Netto-Einkommen verringert.
Entgeltumwandlungsgrundbetrag | 478,57 € |
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+ 28,2 % Tarifförderung | 134,98 € |
SUMME: | 613,55 € |
Allen Zusagearten ohne reine Beitragszusage:
Wenn Sie sich dafür entscheiden, weiteres Entgelt in den Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung einzubringen, erhalten Sie in allen Zusagearten außer der reinen Beitragszusage pro umgewandelten 100 Euro eine Zulage durch Ihren Arbeitgeber in Höhe von weiteren 13 Euro – bis zu einer Höhe von derzeit 3.408 Euro jährlich (Stand 2021).
Wenn Sie beispielsweise jedes Jahr 500 Euro umwandeln, erhalten Sie auf diese 500 Euro eine weitere Förderung von je 13 Euro pro 100 Euro, also insgesamt von 65 Euro. In der Summe stehen Ihnen dann für den Aufbau Ihrer Altersvorsorge jedes Jahr 1.178,55 Euro zur Verfügung.
Grundbetrag bis zu | 478,57 € | vom Arbeitgeber |
+ 28,2 % Tarifförderung | 134,98 € | vom Arbeitgeber |
zusätzliche Entgeltumwandlung | 500,00 € | Eigenbeitrag des Arbeitnehmers |
+ 13 € Tarifförderung pro umgewandelte 100 € | 65,00 € | vom Arbeitgeber |
SUMME: | 1.1178,55 € |
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Innerhalb der reinen Beitragszusage:
Sofern Sie eine reine Beitragszusage nutzen, können Sie auch hier weiteres Entgelt in den Aufbau einbringen. Dieses wird entsprechend pauschal mit 15 % bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze durch einen Arbeitgeberbeitrag gefördert.
Grundbetrag bis zu | 478,57 € | vom Arbeitgeber |
+ 28,2 % Tarifförderung | 134,98 € | vom Arbeitgeber |
zusätzliche Entgeltumwandlung | 500,00 € | Eigenbeitrag des Arbeitnehmers |
+ pauschal 15% | 75,00 € | vom Arbeitgeber |
SUMME: | 1.1188,55 € |
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